Warum gibt es TouchLife Massage nicht auf Rezept?
Rezeptverordnungen gibt es nur für die 15-minütigen, sogenannten medizinischen Massagen.
Ganzheitlich ausgerichtete Methoden, die mit einem längeren Zeitschema arbeiten, sind im klinischen Anwendungsbereich leider (noch) nicht vorgesehen. Dies hat vor allem mit den finanziellen Budgets und Abrechnungsmodi der Krankenkassen in unserem Gesundheitssystem zu tun. Es sagt nichts über die Wirkung von Methoden aus, die es (noch) nicht auf Rezept gibt.
Wir bedauern einerseits, dass TouchLife nicht mit Mitteln der Krankenkassen gefördert wird. Andererseits ist es auch ein Vorteil. Denn: Massagen auf Rezeptverordnung sind sehr reglementiert – über 95% verordneter Massagen betreffen nur den Rücken – und sie dürfen auch nur von medizinischen Fachberuflern abgegeben werden.
Als Begründer der TouchLife Methode sind uns drei Dinge wichtig …
- Wir möchten mehr Gestaltungsfreiheit beim Massieren haben, als die Krankenkassen vorgeben. Dies erlaubt uns, individuell auf KlientInnen einzugehen und wirksam zu behandeln.
- Wir möchten, dass die TouchLife Methode erlaubnisfrei auch von BehandlerInnen ausgeübt werden darf, die keinen medizinischen Grundberuf haben. Würde es TouchLife auf Rezept geben, dürfte die Methode, ähnlich wie z.B. die manuelle Lymphdrainage, nur noch von PhysiotherapeutInnen erbracht werden. Für 80% unserer AbsolventInnen wäre es dann aus berufsrechtlichen Gründen nicht möglich, selbständig mit TouchLife zu arbeiten.
- Wir ordnen TouchLife bei den komplementären, das heißt die Schulmedizin wertschätzend ergänzenden Methoden ein. Wir streben keine Anerkennung der Methode als medizinische Therapieform an.

Ohne Rezeptverordnung direkt Massagetermin ausmachen: Hier geht es zu den TouchLife Behandleradressen …