Kosmetik, Fußpflege, Friseure öffnen am 1. März …

Wir freuen uns, dass ab dem 1. März Friseure nach dem Lockdown wieder öffnen dürfen, wenn Schutz- und Hygienekonzepte berücksichtigt werden. Gleiches gilt (in den meisten Bundesländern, sogar im strengen Bayern …) für Fußpfleger*innen, Kosmetiker*innen und Nagelstudios.

Was haben diese Berufe gemeinsam? Es sind sogenannte „körpernahe Dienstleistungen“. Sehr schade finden wir, dass Massagepraxen (z.B. TouchLife, Ayurveda, Wellness …) am 1. März noch nicht öffnen dürfen. Im Sinne der Gleichbehandlung wäre es richtig gewesen, auch dieses vorübergehende Tätigkeitsverbot aufzuheben. Denn näher als Kosmetiker*innen, Friseure oder Fußpfleger*innen sind wir unseren Klient*innen in der Arbeit auch nicht.

Hoffentlich dürfen auch wir Sie bald wieder in unseren Praxen begrüßen.