Warum gibt es TouchLife Massage nicht auf Rezept?
Rezeptverordnungen gibt es nur für die 20-minütigen, sogenannten medizinischen Massagen.
Ganzheitlich ausgerichtete Methoden, die mit einem längeren Zeitschema arbeiten, sind im klinischen Anwendungsbereich leider (noch) nicht vorgesehen. Dies hat vor allem mit den finanziellen Budgets und Abrechnungsmodi der Krankenkassen in unserem Gesundheitssystem zu tun. Es sagt nichts über die Wirkung von Methoden aus, die es (noch) nicht auf Rezept gibt.
Wir bedauern einerseits, dass TouchLife nicht mit Mitteln der Krankenkassen gefördert wird. Andererseits ist es auch ein Vorteil. Denn: Massagen auf Rezeptverordnung sind sehr reglementiert: Über 95% der verordneten 20-Minuten-Massagen betreffen nur den Rücken.
Als Begründer der TouchLife Methode sind uns drei Dinge wichtig …
- Wir nehmen uns mehr Gestaltungsfreiheit und Behandlungszeit beim Massieren, als die Krankenkassen vorgeben. Dies erlaubt uns, individuell auf KlientInnen einzugehen und wirksam zu behandeln.
- Wir ordnen TouchLife bei den komplementären, das heißt die Schulmedizin wertschätzend ergänzenden Methoden ein.
- Stichwort Berufsgesetze: Wir finden es gut, dass die TouchLife Methode auch von zertifizierten BehandlerInnen ausgeübt werden darf, die keinen medizinischen Grundberuf haben.

Ohne Rezeptverordnung direkt Massagetermin ausmachen: Hier geht es zu den TouchLife Behandleradressen …