Darf ich nach der Grundausbildung mit TouchLife Massage arbeiten? Ist das legal?
Ja, denn vom Gesetz her ist die Ausübung der TouchLife Massage ausdrücklich erlaubt. Das haben wir schriftlich: Die TouchLife-Schule hat sowohl vom Bundesministerium für Gesund heit (Berlin) als auch vom Deutschen Verband für physikalische Therapie (München) als auch von der Industrie- und Handelskammer (Frankfurt) diesbezüglich positive Beschei de erhalten. Im Gegensatz zu den medizinisch verordneten Massagen auf Krankenschein gilt TouchLife Massage nach Leder & von Kalckreuth nach Aussage der genannten Behörden nicht als Heilbehandlung, sondern als Dienstleistung, die der Gesunderhaltung (Wellness) dient.
Diese Unterscheidung ist wichtig und passt hervorragend zur Ausrichtung und Zielsetzung der TouchLife Massage: Bewusstheit für Körper und Geist zu ermöglichen. Für Sie bedeutet das, dass Sie mit der TouchLife-Grundausbildung den Grundstein für eine selbständige Tätigkeit legen können.
Den soliden Grundstock für eine gute Massagearbeit gibt Ihnen die TouchLife Grundausbildung. Es ist möglich, dass Sie - wie viele unserer Absolventen - danach Sitzungen selbständig anbieten. Ein Teil des Unterrichts ist dem
Beginn und der Anmeldung der selbständigen Arbeit und sinnvoller Werbung gewidmet. TeilnehmerInnen mit beruflichen Ambitionen legen wir nahe,
regelmäßig an Fortgeschrittenenkursen teilzunehmen.
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